Rechtssicherheit

Grundsätzliche Informationen - Wissenswertes über Immobilien in Kroatien
Im Folgenden haben wir einige Interessante Informationen für Sie zusammengetragen. Diese sollen Ihnen einen ersten Einblick in die verschiedenen relevanten Bereiche des Immobilienerwerbs in Kroatien geben. Der Kaufablauf einer Immobilie gleicht in den Grundzügen denen Westeuropäischer Staaten. Darüber hinaus gibt es aber noch ein paar Punkte die in Kroatien beachtet werden müssen. Für einen kroatischen Staatsbürger ist der Erwerb jeglicher Immobilien in Kroatien ohne Einschränkung möglich. Für ausländische Staatsbürger ist der Erwerb einer Immobilie ebenfalls möglich. Es gibt gewisse Beschränkung aber auch rechtssichere Optionen diese aufzuheben.

Immobilienkauf in der Praxis - Immobilienerwerb durch ausländische Staatsbürger in Kroatien
Die Möglichkeit in Kroatien Immobilien zu erwerben beruht auf einem Partizipationsabkommen bezüglich Immobilien zwischen dem Land Kroatien und dem jeweiligen Herkunftsland des Käufers. Im Klartext bedeutet dies, das man als z.B. als deutscher Staatsbürger in Kroatien Immobilien erwerben darf, da es auch einem kroatischen Staatsbürger erlaubt ist in Deutschland Immobilien zu kaufen. Dieses gilt auch für Bürger Österreichs(mit Einschränkungen je nach Bundesland) der Niederlande und Belgiens, Englands und der USA.
Es wird aber eine Genehmigung durch das kroatische Justizministerium benötigt, deren Beantragung oft ein Jahr, in einigen Fällen auch länger dauert. Die gebräuchliche Praxis ist die vollständige Bezahlung des Kaufpreises und die damit einhergehende Eintragung eines Auflassungsvermerkes in das Grundbuch im Namen des Käufers. Der ursprüngliche Besitzer bleibt bis zur Erteilung der Genehmigung in das Grundbuch eingetragen, kann das Objekt
aber nicht verkaufen, da es durch den Auflassungsvermerk „gesperrt“ ist. Mit Erhalt der Genehmigung aus Zagreb findet die Übertragung des Besitzes im Grundbuch statt. Hierzu bietet sich momentan eine Alternative. Diese ist die Gründung einer kroatischen Firma, und den Erwerb der Immobilie durch die Firma.
Somit entfällt die Genehmigung und das Objekt kann direkt übertragen werden. Dies ist der Weg der Wahl für Bürger deren Heimatland kein Abkommen mit Kroatien hat. Hierzu zählen auch alle Bürger der Schweiz und Italiens. Auch wenn Sie als Ausländer, egal welcher Herkunft, ein Grundstück erwerben wollen welches kein Bauland ist, so müssen Sie das über die Gründung einer Firma bewerkstelligen.

Bauplanung - von der Idee zur Genehmigung
Vor Beginn der Planung und im Laufe der Planung werden einige Dokumente und Bescheinigungen benötigt. Der Ablauf folgt einem bestimmten Schema an dem Sie sich orientieren können. Grundlage für die Planung ist erst einmal der Auszug aus dem Grundbuch sowie ein aktueller Katasterplan. Sollten Ihnen diese Dokumente nicht
vorliegen, so können wir diese in Ihrem Auftrag natürlich jederzeit einholen. Mit diesen Grundlagen versehen können Informationen über den Status der Parzelle und die Bebauungsvorgaben der Gemeinde eingeholt werden. Im nächsten Schritt gilt es für die Parzelle einen Vermessungsplan vom Geometer anfertigen zu lassen. Da die Landschaften an der Küste Kroatiens sehr bewegt sind umfasst dieser Vermessungsplan idealerweise auch gleicht die Höhenvermessung der Parzelle. Sind all diese Dokumente komplett so kann die eigentliche Planung beginnen. Zumeist mit einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen über die spätere Nutzung und die Anforderungen an das Haus sowie auch Ihre individuellen Vorstellungen bezüglich Gestaltung und Ausführung.
Mit diesen Informationen werden die ersten Vorschläge erarbeitet ... Es folgen weitere Schritte auf dem Weg bis zur endgültigen Baugenehmigung den wir gemeinsam mit Ihnen beschreiten. Gerne senden wir Ihnen weitere
Informationen, auch auf konkrete Fragen oder rufen Sie auf Wunsch auch gerne zurück.

Investieren - die Auslandsimmobilie als Vermögensanlage – Kroatien und seine Besonderheiten
Immer mehr Menschen investieren in Auslandsimmobilien im Sinne einer Vermögensanlage, so auch in Kroatien. Kroatien ist trotz bereits gestiegener Preise noch immer ein Markt mit grossen Wertsteigerungschancen und günstigeren Einstiegsangeboten als im restlichen Mittelmeerraum. Wir werden Ihnen an dieser Stelle in Zukunft landesspezifische Informationen zur Verfügung stellen. Sollten Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt Informationen benötigen, so stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Bauen - wie sieht der genaue Ablauf aus ?
Sie besitzen bereits eine Baugenehmigung und möchten in näherer Zukunft mit dem Bau beginnen? Dabei gibt es einiges zu beachten. Grundlage für den Baubeginn ist eine gültige Baugenehmigung, d.h. das Ausstellungsdatum der Genehmigung darf nicht mehr als zwei Jahre zurück liegen. Im ersten Schritt muss der Geometer das Objekt auf Ihrer Parzelle einmessen. Er erstellt dabei ein Vermessungsprojekt welches auch später Basis für die Kontrolle des richtigen Standpunktes Ihres Hauses ist. Im nächsten Schritt muss der Bau bei der Baubehörde der Gemeinde und der zuständigen Gespannschaft angemeldet werden. Sobald dies geschehen ist,
ist die Gültigkeit der Baugenehmigung nicht mehr relevant, da sich Ihr Gebäude jetzt im Bau befindet. Eine genaue Vorschrift über die maximale Dauer eines Baus gibt es nicht. Sie können Sich also mitunter Zeit lassen und Schritt für Schritt realisieren. Jetzt beginnt also der eigentliche Bau bei dem auch gewisse Richtlinien einzuhalten sind. Am Ende steht letztlich die Abnahme Ihres Hauses und die Eintragung in die Katasterpläne.
Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen, auch auf konkrete Fragen oder rufen Sie auf Wunsch auch gerne zurück.

Umzug - auf dem Weg nach Kroatien
Die Zeit ist reif, Ihr Haus ist fertig gestellt, das Apartment oder die Wohnung gekauft. Jetzt stehen Sie vor der Frage wie Sie Ihre persönlichen Dinge nach Kroatien bringen können. 2013 wird Kroatien der EU beitreten und die letzten Grenzen fallen weg...

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